Bei Verlusten Steuern zahlen

Bild: © ferkelraggae – stock.adobe.com

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Ende 2019 hatten Bundestag und Bundesrat eine neue Rege­lung zur Besteuerung von Kapitalanlagen beschlossen. Kernpunkt der Änderung war die Verlustverrechnung bei ­Termingeschäften. Dazu zählte man zu der Zeit auch Finanzprodukte wie Hebelzertifikate, Optionsscheine, Knock-out-Papiere (Turbos und Minifutures) und CFDs (Contracts For Dif­ference, sprich Differenzkontrakte).

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