Leserbriefe Mai 2025 – Ein Trump-el im Porzellanladen?
SI: ADRs sind börsengehandelte Hinterlegungsscheine, die von US-amerikanischen Banken emittiert werden, nachdem sie die entsprechenden ausländischen Aktien gekauft und bei einer heimischen Lagerstelle hinterlegt haben. Sie verbriefen das Recht auf Eigentum der Aktie bzw. eines Aktienbruchteils. Bei der Insolvenz der Bank fallen sie nicht in die Konkursmasse, sondern bleiben als Sondervermögen Eigentum der ADR-Inhaber.